Start der neuen Wettbewerbsrunde
Die vierte Runde des Jugendwettbewerbs „Umbruchszeiten. Deutschland im Wandel seit der Einheit“ startet am 1. September 2025. Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren sind dann wieder eingeladen, auf historische Spurensuche in den Jahren seit 1989/90 zu gehen und ihre Geschichten und Recherchen als Wettbewerbsbeitrag bei uns einzureichen.
Um keine Neuigkeiten zu verpassen, meldet euch gerne unten zur Infomail an und wir informieren euch als Erste über das neue Wettbewerbsthema, Infoveranstaltungen und Fortbildungen!
Timeline
des Wettbewerbes
Fragen & Antworten
Was gibt es zu gewinnen?
Wir vergeben 30 Preise zwischen 500 und 3.000 Euro. Ein weiteres Highlight ist die große Preisverleihung in Berlin, zu der wir alle Preisträgergruppen einladen. Die Kosten für die Fahrt und eine Übernachtung übernehmen wir. Außerdem erhalten alle, die am Wettbewerb teilgenommen haben, eine Urkunde.
Was kann eingereicht werden?
Bei den Beiträgen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt: Ob Podcast, Film, Kurzgeschichte, Comic, Social-Media-Kanal, Ausstellung oder Formate, die die Jugendlichen neu erfinden – wir freuen uns über viele verschiedene Beiträge! Dazu kommt noch ein kleiner Projektbericht, der Fragestellung, Vorgehensweise und Quellen erläutert.
Wer kann sich beteiligen?
Teilnehmen können Gruppen von Jugendlichen (mindestens zwei) im Alter von 13 bis 19 Jahren, die Lust haben, sich auf die historische Spurensuche zu begeben. Eingeladen sind alle Schulformen, aber auch außerschulische Einrichtungen.
Wer entscheidet über die Preisträger/-innen?
Die Jury besteht aus jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin der Wettbewerbsveranstalter
sowie weiteren Expertinnen und Experten. Die Jurymitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen und bringen viele verschiedene Perspektiven mit.
Wie werden die Beiträge bewertet?
Alle Jurymitglieder orientieren sich bei der Bewertung an den gleichen Kriterien: Grundlage der Bewertung sind die Beschäftigung mit dem Wettbewerbsthema („Umbruchszeiten“) und dem Schwerpunktthema („Gesellschaft in Bewegung“).
Darüber hinaus wird die Struktur des Beitrages bewertet (konkrete Geschichte, Fragestellung, Aufbau, Ergebnis) sowie die Recherche- und Eigenleistung. Bei der Umsetzung zählen neben der Kreativität, die Qualität und der Gegenwartsbezug.
Die Jury berücksichtigt selbstverständlich die individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen, insbesondere Alter und falls zutreffend Schulart, außerdem inhaltliche und finanzielle Unterstützung durch Dritte und nachhaltige Wirkung.
Format-Inspiration
Die Idee steht, das Thema ist gewählt und das Material gesichtet. Ob für einen Wettbewerbsbeitrag oder für ein Schulprojekt, häufig geht es anschließend darum, ein passendes Format für das Material zu finden.
Viele Formate haben ihren Reiz – wie wäre es mit einem Film, einem Podcast oder einer spielerischen Variante?
Wir haben hier ein paar Umsetzungsbeispiele aus dem Jugendwettbewerb zusammengestellt und erklären, warum es sich um gelungene Beispiele handelt.
Webseite –
Tagebuchblog
Was uns daran gefällt
Ein Blog ist recht aufwändig zu erstellen, aber ein prima Weg, um kontinuierlich an einem Projekt ...
Ausstellung –
Grenzerfahrungen
Was uns daran gefällt
Die Ausstellung ermöglicht eine künstlerische Betrachtung der Veränderungen. Durch die Kombination von Bildimpressionen und Gedanken der ...
Instagram – Festung Königstein
Was uns daran gefällt
Ein schönes Format, um kurze Zeitzeugen-interviews und Rechercheergebnisse spannend abzubilden. Dadurch erhält der Betrachter gleich einen ...
Spiel – Ein
Wendespiel
Was uns daran gefällt
Als Würfelspiel und Rundreise durch das vereinigte Deutschland konzipiert, bietet das Spiel eine unterhaltsame Möglichkeit, anhand ...
Buch – Umbruch im Saldern
Alle Informationen aus der Recherche zum Wettbewerbsthema werden in eine fiktive Geschichte übertragen. Dabei findet ein Rollenwechsel statt und die ...
Erklärfilm – Frau Berger und die BStU
Was uns daran gefällt:
Die Gruppe hat ein klares Konzept für ihren Erklärfilm erarbeitet und verfolgt einen roten
Faden. Die ...
Podcast – Rechtsextremismus
Was uns daran gefällt:
Der Podcast hat eine klare Fragestellung, auf die immer wieder Bezug genommen wird. Die beiden Schülerinnen ...
Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb „Umbruchszeiten. Deutschland im Wandel seit der Einheit“ ist ein Wettbewerb mit historisch-politischer Ausrichtung für junge Menschen. Der Wettbewerb hat zum Ziel, das Interesse der Jugendlichen an der deutsch-deutschen Geschichte zu fördern und Wissen zur deutschen Einheit und der Folgezeit zu vermitteln. Der Wettbewerb wird von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (im folgenden Bundesstiftung Aufarbeitung) und dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer (Ostbeauftragter) gemeinsam veranstaltet und fand 2019/2020 erstmalig statt.
Das Wettbewerbsbüro ist bei der Bundesstiftung Aufarbeitung angesiedelt und für die Koordination und Durchführung des Wettbewerbs verantwortlich. Es führt den Wettbewerb nach Maßgabe des Wettbewerbsthemas und dieser Teilnahmebedingungen durch.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Personen im Alter von mindestens 13 Jahren bis 19 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Voraussetzung für die Teilnahme der Minderjährigen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Vorliegen einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Einverständniserklärung ist durch die Projektbegleitung einzuholen und dem Wettbewerbsbüro auf Anfrage zuzuleiten.
Teilnehmen können Gruppen von Jugendlichen, z. B. Klassen oder Projektgruppen (Klasse 7-13), die an eine Schule oder außerschulische Einrichtung (z. B. Jugendzentren, Jugendbildungseinrichtungen, Vereine und Organisationen, Jugendgemeinde, etc.) angegliedert sind.
Jede Klasse bzw. Projektgruppe muss von einer volljährigen Projektbegleitung (Lehrer/-in, Workshop-Leiter/-in etc.) vertreten werden. Projektgruppen müssen aus mindestens zwei Personen bestehen und sollten Klassenstärke nicht übersteigen.
Wie erfolgt die Teilnahme?
Für die Teilnahme ist eine Registrierung unter https://www.umbruchszeiten.de unter Angabe von Name, Vorname, Institutionenadresse und einer gültigen E-Mail-Adresse sowie eines vorläufigen Projekttitels durch die verantwortliche Projektbegleitung notwendig. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält die Projektbegleitung eine Registrierungsnummer (ID) für die weitere Bearbeitung des Wettbewerbsbeitrags. Sie ist zuständig für das Einreichen/Hochladen der Wettbewerbsbeiträge entsprechend den technischen Anforderungen (s. u.) sowie für die Einholung der Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter der Wettbewerbsteilnehmenden. Sie ist zudem Ansprechperson für die Überweisung von Preisgeldern und organisatorische Rückfragen der Veranstalter. Das Einreichen der Wettbewerbsbeiträge erfolgt zwischen 1. September 2023 und 1. Februar 2024.
Was kann eingereicht werden?
Ein Wettbewerbsbeitrag muss zum Wettbewerbsthema erstellt werden und in deutscher Sprache verfasst sein.
Beispiele für Beitragsformate sind im Folgenden aufgeführt. Die entsprechende Längenbegrenzung muss auch bei ähnlichen Formaten berücksichtigt werden:
- Schriftliche Beiträge von maximal 30 Seiten DIN A4 Umfang.
- Multimediapräsentationen, die auf handelsüblichen Windows-PCs problemlos abspielbar sind.
- Filme oder Audioformate mit einer Laufzeit von maximal 20 Minuten. Die Dateien sollten problemlos auf handelsüblichen Geräten abspielbar sein.
- Dreidimensionale Projektergebnisse (Ausstellung, Modell, Spiel etc.), die als Fotodokumentation mit kurzer schriftlicher Erläuterung zu Idee, Umsetzung und Anwendung eingereicht werden. Die dreidimensionalen Projektergebnisse selbst werden nur auf ausdrückliche Anfrage des Projektbüros an die Bundesstiftung Aufarbeitung geschickt. Diese eventuelle Anfrage erfolgt nach einer ersten Sichtung der Beiträge.
- Künstlerische Projekte (Theaterstück, Song, Comic etc.), die als Video oder Dokumentation eingesendet werden.
Zusammen mit dem Wettbewerbsbeitrag ist ein circa einseitiger Bericht einzureichen, der beschreibt, wie die Entwicklung des Wettbewerbsbeitrags abgelaufen ist. Darin sind die durch Dritte erhalten haben, aufzuführen. Beiträge, die Rechte Dritter verletzen (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.), können jederzeit vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Jugendliche können sich mehrmals am Wettbewerb beteiligen, sofern sie die Altersvorgaben erfüllen. Die Beiträge können jedoch nur einmal im Jugendwettbewerb eingereicht werden.
Wo und bis wann können Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden?
Die Wettbewerbsbeiträge sind von der Projektbegleitung auf der Webseite der Bundesstiftung Aufarbeitung in eine gesicherte Datenbank hochzuladen. Die Wettbewerbsdatenbank ist unter www.umbruchszeiten.de zu erreichen. Ab dem 01. September 2023 ist der Log-In-Bereich mit der Einreichdatenbank freigeschaltet. In die Datenbank sind alle Projekt- und Teilnehmerdaten (Kontaktdaten Institution; Ansprechperson, vorläufiger Projekttitel, Anzahl Teilnehmer/-innen) einzutragen, die für die Durchführung des Wettbewerbs relevant sind. Die Eingabe und Korrektur der Daten ist bis zum Upload des Wettbewerbsbeitrags möglich. Beiträge können bis zum Einsendeschluss am 1. Februar 2024 hochgeladen und eingereicht werden.
Es können bis zu zwei Dateien hochgeladen werden. Die Dateien müssen deutlich mit der Registrierungsnummer (ID) benannt werden. Textdokumente bitte im PDF-Format hochladen. Präsentationen, Audio- und Video-Dateien bitte in gängigen Formaten abspeichern (mp3, mp4, pdf, avi, wmv, ppt, pptx) und in einen ZIP-Ordner verpacken. Es können eine PDF-Datei und ein ZIP-Ordner hochgeladen werden. Diese sollen eine Größe
Die Bundesstiftung Aufarbeitung weist darauf hin, dass es in den Tagen vor Ablauf der Frist wegen des großen Andrangs ggf. zu Komplikationen beim Hochladen von Dateien kommen kann.
Alternativ ist eine Einreichung unter Angabe der in der Registrierung vergebenen Registrierungsnummer/ID per Post an das Projektbüro möglich. Auch bei Posteinreichungen gilt der Einsendeschluss 1. Februar 2024. Ein Beitrag gilt dann als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen vollständig bis zum jeweiligen Abgabetermin bei der Bundesstiftung Aufarbeitung eingegangen sind.
Verpflichtungen der Teilnehmer/-innen
Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags versichern die Teilnehmer/innen die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss. Mit dem Upload erklären die Teilnehmer/-innen, dass die eingereichten Beiträge von ihnen selbst stammen und die Rechte daran bei ihnen liegen. Falls auf Fotos oder anderen Bildaufnahmen eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmer/-innen versichern, dass ihnen die entsprechenden Einwilligungserklärungen zur Nutzung vorliegen, und dass sie diese auf Wunsch schriftlich vorlegen können. Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung informieren die Teilnehmer/-innen unverzüglich den Veranstalter.
Was gibt es zu gewinnen?
Die Jury vergibt im Rahmen des Bewertungsverfahrens sieben Hauptpreise (erste Preise zu je 3.000 Euro, zweite Preise zu je 1.500 Euro).
Es gibt bis zu 25 dritte Preise in Höhe von jeweils 500 Euro.
Die Hauptpreisträger/-innen oder Vertreter/-innen aus der Gruppe werden zur Preisvergabe im Juni 2024 nach Berlin eingeladen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Urkunde.
Benachrichtigung der Preisträger/-innen und Auszahlung des Preisgeldes
Nach der Juryentscheidung werden alle Teilnehmer/-innen per E-Mail darüber informiert, ob sie zu den Preisträger/-innen gehören. Mit dieser Information erhalten alle Preisträger/-innen ein Formular, in welchem sie die Bankverbindung ihrer Institution für die Auszahlung des Preisgeldes angeben sollen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Die Preisträger/-innen erhalten in der Preisverleihungsveranstaltung zunächst eine Urkunde über den Preis. Bei einer Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung wird die Urkunde postalisch zugesandt. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt nach der Preisverleihungsveranstaltung per Überweisung auf das angegebene Konto.
Alle Geldpreise werden an die Institution ausgezahlt, an die die Wettbewerbsgruppe angesiedelt ist und sollen den Teilnehmenden zu Gute kommen.
Was passiert mit den Wettbewerbsbeiträgen?
Die Jury, bestehend aus jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin der Wettbewerbsveranstalter sowie fünf weiteren Expertinnen und Experten, begutachtet und bewertet die eingereichten Wettbewerbsbeiträge.
Grundlage der Bewertung sind die Beschäftigung mit dem Wettbewerbsthema und dem Schwerpunktthema sowie die Teilnahmebedingungen. Darüber hinaus wird die Struktur des Beitrages bewertet (konkrete Geschichte, Fragestellung, Aufbau, Ergebnis) sowie die Recherche-und Eigenleistung. Bei der Umsetzung zählen Kreativität, Qualität und der Gegenwartsbezug. Die Jury berücksichtigt die individuellen Voraussetzungen aller Teilnehmer/-innen, insbesondere Alter und falls zutreffend Schulart, inhaltliche und finanzielle Unterstützung durch Dritte und nachhaltige Wirkung.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, über die Preisvergabe zu entscheiden, insbesondere bei Rechtsverletzungen, zum Schutze des Wettbewerbs und anderer Teilnehmer/-innen. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wettbewerbsbeiträge können von der Bundesstiftung Aufarbeitung und dem Ostbeauftragten in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit genutzt werden. Die Bundesstiftung Aufarbeitung kann diese auch an Dritte, z. B. Medienvertreter, zur Nutzung weitergeben. Die Teilnehmer/-innen übertragen insoweit unentgeltlich das räumliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an ihren Wettbewerbsbeiträgen auf die Veranstalter des Wettbewerbs. Postalisch eingereichte Wettbewerbsbeiträge werden von der Bundesstiftung Aufarbeitung nicht aufbewahrt und können – falls es sich um Einsendungen per Post handelt – leider nicht zurückgeschickt werden.
Was geschieht mit den Daten der Wettbewerbsteilnehmer?
Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, personenbezogene Daten der Teilnehmer/-innen zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/-innen werden vom Veranstalter gespeichert und für die Durchführung des Wettbewerbs, sowie – hinsichtlich der Preisträger/-innen – auch für die Berichterstattung über den Wettbewerb und die Preisträger/-innen desselben sowie die Dokumentation genutzt. Zudem werden Daten zur Kommunikation bezüglich weiterer Runden des Jugendwettbewerbs und anderer Jugendprojekte der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gespeichert.
Die Weitergabe der Daten an Dritte für andere als die oben genannten Zwecke findet nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer/-innen statt. Die Teilnehmer/-innen sind jederzeit dazu berechtigt, die gespeicherten persönlichen Daten bei der Bundesstiftung Aufarbeitung abzufragen und zu korrigieren.
Die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer/-innen kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf kann jedoch zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
Sonstiges
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Mit der Anmeldung und Einreichung der Wettbewerbsunterlagen erkennt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.